Online-Nachricht - Mittwoch, 25.11.2020

Corona | Novemberhilfe: Antrag freigeschaltet (BMWi)

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Das BMWi führt aus:

  • Die Anträge können seit dem auf der Seite für Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum gestellt werden.

    Für weitere Einzelheiten des Antragsverfahrens für die Novemberhilfe wurden am neue Informationen mit zahlreichen Beispielen zur Verfügung gestellt, siehe FAQ Novemberhilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

  • Am hat die MPK beschlossen, den am beschlossenen „Lockdown light“ über den hinaus mit weiteren Modifikationen bis zum bundesweit zu verlängern. Der Beschluss sieht vor, die Novemberhilfe im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts bis zum durch den Bund fortzuführen; in die Novemberhilfe (wie Überbrückungshilfe II) sollen ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einbezogen werden.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-64884