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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 10

Begünstigung von Theateraufführungen und vergleichbaren Darbietungen

Neuregelungen im UStAE durch

Thomas Rennar

Die Finanzverwaltung arbeitet mit höchstrichterliche Rechtsprechungsgrundsätze zur Begünstigung von Theateraufführungen und vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler/-innen in den UStAE ein.

I. Hintergrund

Die Finanzverwaltung hat bei einer Steuerbefreiung i. S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a) Satz 2 UStG grundsätzlich zu prüfen, ob der Unternehmer eine Einrichtung betreibt, die mit einer solchen im Sinne des § 4 Nr. 20 Buchst. a) Satz 1 UStG gleichartig ist. Weder Wortlaut noch Zweck der Steuerbefreiung lassen hierbei den Schluss zu, die Steuerbefreiung solle nur solchen Theatern zugutekommen, die „auf einem hohen Niveau“ arbeiten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung versteht unter Theatervorführungen i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a) UStG zumindest nicht nur Aufführungen von Theaterstücken im engeren Sinne, Opern und Operetten, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst, der Eisrevuen und des Varietés bis zu den Puppenspielen. Begünstigt sind daher dem Grunde nach auch Mischformen von Sprech-, Musik- und Tanzdarbietungen. Für die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 UStG muss der Begriff der Theatervorführung in gleicher Weise bestimmt werden. Der entschieden, dass auf d...

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Begünstigung von Theateraufführungen und vergleichbaren Darbietungen

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