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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 8 Sa 430/19

Gesetze: BetrAVG § 1 b; BGB § 177; BGB § 179; BGB § 626; GewO § 106; ZPO § 156; ZPO § 533

Leitsatz

Leitsatz:

Tritt der Arbeitnehmer einer Weisung des Arbeitgebers mit der Drohung entgegen, sich krank schreiben zu lassen, so rechtfertigt das im Grundsatz eine außerordentliche fristlose Kündigung. Unerheblich ist hierbei, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt oder ob die Weisung rechtswidrig war, denn die kündigungsrelevante Nebenpflichtverletzung besteht in der Art und Weise des Vorgehens des Arbeitnehmers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 691 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2020 S. 3537
SAAAH-64697

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LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.07.2020 - 8 Sa 430/19

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