Kindergeld: Mehraktige einheitliche Erstausbildung zum
Verwaltungsfachwirt
Leitsatz
Bei der Weiterbildung eines Verwaltungsfachangestellten zum Verwaltungsfachwirt im Rahmen eines zum nächstmöglichen Zeitpunkt
parallel zu der Vollzeiterwerbstätigkeit im erlernten Beruf begonnenen berufsbegleitenden Studiums handelt es sich nicht um
einen Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung, weil die Berufstätigkeit als Verwaltungsfachangestellter nach dem
zeitlichen Verhältnis zwischen Arbeitstätigkeit und der Ausbildung die Hauptsache darstellt, während das Studium als eine
auf Weiterbildung und Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache anzusehen ist (vgl. , BFH/NV 2019, 465).
Der Kindergeldanspruch wird daher durch die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss ausgeübte Erwerbstätigkeit mit
mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit ausgeschlossen.
Fundstelle(n): ZAAAH-64300
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 23.09.2020 - 7 K 2386/18 Kg
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.