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Umsatzsteuer kompakt
EuGH urteilt im Vertragsverletzungsverfahren wegen grundsätzlicher Ablehnung unvollständiger MwSt-Erstattungsanträge
Deutschland hat gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowie die Mehrwertsteuererstattungsrichtlinie verstoßen, indem es sich systematisch geweigert hat, in (ausländischen) Anträgen auf Erstattung der Mehrwertsteuer fehlende Angaben nachzufordern, und stattdessen den Erstattungsantrag unmittelbar abgewiesen hat, wenn solche Angaben nur noch nach der Ausschlussfrist des 30.9. nachgereicht werden konnten.
Sachverhalt: Die Europäische Kommission hat Deutschland vor dem EuGH verklagt, da sich Deutschland in einigen Fällen weigert, die Mehrwertsteuer zu erstatten, ohne zusätzliche Angaben beim Erstattungsantragsteller einzuholen, wenn nach Auffassung der deutschen Behörden die Informationen über die Art der gelieferten Gegenstände bzw. der erbrachten Dienstleistungen nicht ausreichen, um über eine Mehrwertsteuererstattung zu entscheiden. Nach Auffassung der Kommission führt dies dazu, dass eine Mehrwertsteuererstattung an Antragsteller abgelehnt wird, die die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Hierdurch verstoße Deutschland gegen das Recht auf eine Mehrwertsteuererstattung gemäß den EU-Rechtsvorschriften...