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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben
(1) Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. (2) Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall i. d. R. angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es auch bei besonders schwierigen Erbenermittlungen nicht zu beanstanden, Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben festzusetzen. (3) Der Bescheid ist dem Nachlasspfleger bekanntzugeben (Bezug: § 20 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 6, § 32 Abs. 2 ErbStG).
Im Urteilsfall wurde ein Nachlasspfleger bestellt. Gemäß § 31 Abs. 6 ErbStG ist anstelle der unbekannten Erben der Nachlasspfleger zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Na...