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OFD Koblenz, - EZ 1210

§ 9 EigZulG Rechtsprechung zum EigZulG; hier: Quotelung des Fördergrundbetrags bei Miteigentum (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG);

Mit dem rechtskräftigen, bisher nicht veröffentlichten Gerichtsbescheid vom - IX R 95/97 - hat der BFH Folgendes entschieden:

"Wird bei einer Erbauseinandersetzung das Alleineigentum oder Miteigentum an einer eigengenutzten Wohnung gegen Ausgleichszahlung übertragen, ist nur der entgeltlich erworbene Miteigentumsanteil als Erwerbsvorgang gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 EigZulG begünstigt. Der Fördergrundbetrag wird in Anwendung des § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nur entsprechend dem entgeltlich erworbenen Miteigentumsanteil gewährt.''

Mit dieser Entscheidung hat der BFH unter Aufhebung des nicht veröffentlichten - die Klage abgewiesen und die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen insoweit erneut bestätigt.

Ebenso hat der - (BStBl 2000 II 414) entschieden, dass ein Anspruchsberechtigter, der bereits Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnung sei, und einen weiteren Miteigentumsanteil hinzuerwerbe, gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG den Fördergrundbetrag ebenfalls nur entsprechend dem neu hinzuerworbenen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen könne.

In gleicher Weise entschied der BFH schon mit Urteilen vom - IX ...BStBl 2000 II 652

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OFD Koblenz v. 19.02.2001 - EZ 1210

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