Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei der Verpachtung an Pauschallandwirte (BMF)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird in Abschnitt 9.2 aufgrund des geändert. Das BMF hat hierzu ein Schreiben veröffentlicht ().
Hintergrund: Mit Urteil vom - V R 35/17, hat der BFH entschieden, dass ein Unternehmer (Verpächter), der ein Grundstück an einen Landwirt verpachtet, der seine Umsätze gem. § 24 Abs. 1 UStG nach Durchschnittssätzen versteuert, nicht auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG verzichten kann. Der BFH hat damit der Verwaltungsauffassung in Abschnitt 9.2 Abs. 2 UStAE ausdrücklich widersprochen.
Das BMF führt aus:
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird in Abschnitt 9.2 geändert. "Die Option ist nicht zulässig, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der das Grundstück für Umsätze verwendet, für die er seine abziehbaren Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen entsprechend den Sonderregelungen nach §§ 23, 23a UStG berechnet, oder der seine Umsätze nach den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG versteuert (vgl. ). Dasselbe gilt, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, bei dem die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht erhoben wird.“
Anwendung: Die Grundsätze des Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn für Umsätze, die vor dem bewirkt wurden, die Vorgaben dieses BMF-Schreibens nicht angewendet werden.
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
WAAAH-63167