Berechtigung der Ausbildung zum ”Tax Technician“ in Irland
zur Steuerberaterprüfung
Leitsatz
Liegt ein reglementierter Beruf nach Art. 13 Abs. 1 EG-RL 2005/36 im Aufnahmemitgliedstaat (hier: Deutschland) und dem Herkunftsmitgliedstaat
(hier: Irland) vor, ist gemäß Art. 13 Abs. 1 EG-Richtlinie 2005/36 demjenigen, der einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis
besitzt, der ihn zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs im anderen Mitgliedstaat berechtigt, vorbehaltlich Art. 13 Abs. 4 EG
Richtlinie 2005/36, auch im Aufnahmemitgliedstaat die Aufnahme und Ausübung des Berufs zu gestatten. Begleitende Ausgleichsmaßnahmen,
z.B.: Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung, sind dabei möglich (Art. 14 EG-Richtlinie 2005/36).
Liegt hingegen ein im Herkunftsmitgliedstaat nicht reglementierter Beruf vor, muss gemäß Art. 13 Abs. 2 EG-Richtlinie 2005/36
für eine Anerkennung der Berufsqualifikation grundsätzlich eine Berufspraxis nachgewiesen und Befähigungs- bzw. Ausbildungsnachweise
vorgelegt werden.
§ 37a Abs. 2 StBerG bezieht sich lediglich auf reglementierte Berufe im Sinne der Richtlinie, während die Regelungen des
Abs. 3 S. 5-7 nicht reglementierte Berufe betreffen und parallel zu Abs. 2 anwendbar sind.
§ 37a StBerG ist im Lichte der EG-Richtlinie 2005/36 dahingehend zu verstehen, dass ein Zugang zur Prüfung nach § 37 Abs.
2 StBerG grundsätzlich nur nach erfolgreichem Absolvieren des Examens als ”Chartered Tax Advisor“ oder gemäß § 37 Abs. 2 S.
3, 4 StBerG durch erbringen gleichgestellter Nachweise möglich ist, weil es sich hierbei um einen reglementierten Beruf handelt.
Gleichwohl ist trotz der Existenz dieses Berufes als reglementiertem Beruf parallel zu prüfen, ob eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung
nach den Regeln für nicht reglementierte Berufe möglich ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 255 Nr. 4 DStRE 2021 S. 252 Nr. 4 GAAAH-63142
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