Einbeziehung des Kaufpreisanteils für noch zu erbringende
Erschließungskosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Veräußert eine Gemeinde ein unerschlossenes Grundstück zu einem einheitlichen Kaufpreis und wird das erschlossene Grundstück
zum Gegenstand des zivilrechtlichen Übereignungsanspruchs gemacht, so ist trotz der Erschließungslast der Gemeinde der auf
die zukünftige Erschließung entfallende Kaufpreisanteil Gegenleistung für den Grundstückserwerb.
Der Einbeziehung des anteiligen Kaufpreises in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer steht nicht entgegen, dass vor
dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages noch keine sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden war.
Fundstelle(n): FAAAH-63138
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 29.08.2020 - 5 K 1394/19
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