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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 1394/19

Gesetze: GrEStG § 1 Nr. 1; GrEStG § 9 Abs. 1 S. 1

Einbeziehung des Kaufpreisanteils für noch zu erbringende Erschließungskosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Leitsatz

  1. Veräußert eine Gemeinde ein unerschlossenes Grundstück zu einem einheitlichen Kaufpreis und wird das erschlossene Grundstück zum Gegenstand des zivilrechtlichen Übereignungsanspruchs gemacht, so ist trotz der Erschließungslast der Gemeinde der auf die zukünftige Erschließung entfallende Kaufpreisanteil Gegenleistung für den Grundstückserwerb.

  2. Der Einbeziehung des anteiligen Kaufpreises in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer steht nicht entgegen, dass vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages noch keine sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstanden war.

Fundstelle(n):
FAAAH-63138

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 29.08.2020 - 5 K 1394/19

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