Teilwertabschreibung bei grenzüberschreitenden ungesicherten
Darlehen innerhalb eines Konzerns
Leitsatz
Die ungesicherte Hingabe eines konzerninternen grenzüberschreitenden Darlehens durch die Muttergesellschaft ist regelmäßig
als fremdunüblich anzusehen, so dass eine wegen dauerhafter Wertlosigkeit der Forderung vorzunehmende Teilwertabschreibung
durch eine außerbilanzielle Zurechnung nach § 1 Abs. 1 AStG zu korrigieren ist.
Der sog. Konzernrückhalt, durch den die Muttergesellschaft die Zahlungsfähigkeit ihrer Tochtergesellschaft im Außenverhältnis
sicherstellt, schließt nicht aus, dass ein Darlehen wertlos und damit auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben ist.
Die Rechtsfolge des §§ 1 AStG ist bei Darlehen nicht auf die Höhe des Zinssatzes beschränkt.
§ 1 Abs. 1 AStG stellt eine zur Wahrung der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten
gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar.
Bei der unentgeltlichen Übernahme von Garantie- und Patronatszusagen kann das wirtschaftliche Eigeninteresse der Konzernobergesellschaft
an ihren Beteiligungsgesellschaften sowie die gewisse Verantwortung als Gesellschafterin bei der Finanzierung dieser Gesellschaften
Geschäftsabschlüsse unter nicht fremdüblichen Bedingungen rechtfertigen und damit einer Berichtigung nach § 1 AStG entgegenstehen.
Dies ist z.B. der Fall, wenn ein wirtschaftliches Eigeninteresse der Konzernobergesellschaft am geschäftlichen Erfolg der
ausländischen Konzerngesellschaft existiert, an dem sie über Gewinnausschüttungen partizipiert. Dabei ist im Einzelfall durch
eine Gesamtbetrachtung der Umstände abzuwägen, inwieweit eine realistische Gewinnaussicht bestand.
§ 1 AStG ist anzuwenden, wenn die Ausreichung vom Fremdkapital eine unzureichende Eigenkapitalausstattung ausgleicht und
damit zugleich Voraussetzung dafür ist, dass die darlehensempfangende Gesellschaft die ihr zugedachte wirtschaftliche Funktion
weiter erfüllen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 6 Nr. 16 DStRE 2021 S. 705 Nr. 12 GmbH-StB 2021 S. 135 Nr. 4 HAAAH-63133
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