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BMF | Konsultationsvereinbarung mit Österreich zu Grenzpendlern erweitert und verlängert
Deutschland und Österreich haben ihre in der Konsultationsvereinbarung v. getroffenen Vereinbarungen (s. -AUT/20/10002 :001, NWB LAAAH-46622) auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ausgeweitet (s. -AUT/20/10002 :001, NWB RAAAH-62564). Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum v. bis nun mindestens zum Anwendung. Sie verlängert sich nach dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats gekündigt wird.