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Einkommen-/Lohnsteuer | Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer, Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das , NWB IAAAH-46299 (BStBl 2020 I S. 850S. 503), nach Einfügung des § 3 Nr. 11a in das EStG mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom (BGBl 2020 I S. 1385) wie folgt neu gefasst:
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3. bis zum (über eine Verlängerung des Begünstigungszeitraums bis zum hat der Gesetzgeber noch nicht abschließend entschieden, vgl. insbesondere JStG 2020 Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf – BR-Drucks. 503/20 (Beschluss)) aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen...