Online-Nachricht - Donnerstag, 29.10.2020

Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)

Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ( :005).

Hintergrund: Grundlage ist die am veröffentlichten Sterbetafel 2017/2019 des Statistischen Bundesamtes.

Hinweis

Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
YAAAH-62459