Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird ( :005).
Hintergrund: Grundlage ist die am veröffentlichten Sterbetafel 2017/2019 des Statistischen Bundesamtes.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
YAAAH-62459