Online-Nachricht - Donnerstag, 29.10.2020

Corona | Verlängerung der Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung (BMJV)

Die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am in Kraft getreten.

Hintergrund: Die gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der Pandemie sichergestellt wird, ist am in Kraft getreten und war ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet. Damit können die betroffenen Rechtsformen, also etwa Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften und Vereine auch bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse fassen und bleiben so handlungsfähig. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, die ausschließlich virtuell durchgeführt werden, wurden mit dieser Regelung erstmals ermöglicht.

Das BMJV berichtet aktuell:

Damit Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereine und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vorzunehmen, wurden die vorübergehenden Erleichterungen bis zum verlängert.

Quelle: BMJV online (JT)

Fundstelle(n):
EAAAH-62457