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Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022
Die Bundesregierung hat innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist ein Gesetz zur Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer verabschiedet (Grundsteuer-Reformgesetz v. , BGBl 2019 I S. 1794) und den Ländern die Möglichkeit einer Ländergesetzgebung durch Einführung einer Öffnungsklausel eingeräumt. Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den mit steuerlicher Wirksamkeit ab vor. Bisher haben sich Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen endgültig auf die Umsetzung des neuen Bewertungsgesetzes festgelegt.
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Vereinfachung schafft Probleme
[i]Gebäudeart entscheidet über den GrundsteuerwertDer Gesetzgeber wollte die aufgrund des Urteils des BVerfG notwendige Neubewertung so einfach wie möglich gestalten. Dies ist nicht gelungen: Das Gesetz sieht u. a. für die Grundstücksarten Geschäftsgrundstück und Teileigentum eine Bewertung im Sachwertverfahren vor, führt dazu jedoch nur 18 Gebäudearten auf. Diesen steht hingegen eine erheblich größere Anzahl von tatsächlich vorhandenen Gebäudearten gegenüber. Der Anwender wird damit aufgefordert, vergleichbare Ge...