Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit wurde in gesetzmäßiger Weise zur Familienkasse bestimmt
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Wurde der sog. Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in gesetzmäßiger Weise zur Familienkasse bestimmt, so dass sich daraus eine Zuständigkeit für das gesamte Erhebungsverfahren in Fällen des Familienleistungsausgleichs ergeben konnte?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAH-62307