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GmbH: Einberufung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung – Muster
GmbH: Einberufung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung
Mit der Bezeichnung “ordentliche Gesellschafterversammlung” meint man die turnusmäßige Gesellschafterversammlung, wie sie mindestens einmal im Jahr stattzufinden hat, im Unterschied zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Die ordentliche Gesellschafterversammlung dient insbesondere dazu, die jährlich einmal notwendige Feststellung des Jahresabschlusses hinsichtlich des vergangenen Geschäftsjahres zu beschließen und Entscheidungen über die Gewinnverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung zu treffen.