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Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG bei durch Freibeträge aufgezehrten Steuersubstrats
Wie ist mit einer formalen Anzeigepflicht in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen zu verfahren?
Von praktischer Relevanz ist gerade in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen eine formaljuristische Anzeigepflicht entsprechender Praxisfälle nach § 30 ErbStG. Eine landläufige Auffassung in der Beratungspraxis, dass eine derartige Anzeigepflicht bei Aufzehrung steuerpflichtigen Substrats durch entsprechende Freibeträge entfallen soll, ist gerade unter strafrechtlichen Gesichtspunkten von erheblicher Praxisrelevanz und daher kritisch zu betrachten. Soll eine derartig formale Anzeige doch gerade die Finanzverwaltung in die Lage versetzen, entsprechende Fallgestaltungen erbschaft- und schenkungsteuerlich umfassend prüfen zu können.
Eine Anzeigepflicht i. S. des § 30 ErbStG besteht dem Grunde nach auch, wenn gar keine Steuerlast durch Aufzehrung des Steuersubstrats durch etwaige Freibeträge entsteht.
Innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegenden Erwerb hat daher grundsätzlich eine schriftliche Anzeige nach § 30 ErbStG gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erfolgen.
Neben einer Anzeige nach § 30 ErbStG kann bei entsprechender Aufforderung durch die Finanzverwaltung eine ergänzende Pflicht zur Abgabe einer Steuer...