NWB Kommentar Bilanzierung
12. Aufl. 2021
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§ 276 Größenabhängige Erleichterungen
I. Zusammenfassung zum „Rohergebnis“ (Satz 1)
1 Satz 1 betrifft persönlich kleine und mittelgroße Kapital- und Kap. & Co.-Gesellschaften (→ § 267 Rz. 14) und sachlich die einleitenden Posten der GuV-Rechnung in den beiden Darstellungsformaten:
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Gesamtkostenverfahren (→ § 275 Rz. 11) |
Umsatzkostenverfahren (→ § 275 Rz. 62) | ||
+ | Umsatzerlöse | + | Umsatzerlöse |
+/- | Bestandsveränderung Erzeugnisse | - | Umsatzkosten |
+ | andere aktivierte Eigenleistungen | = | Bruttoergebnis vom Umsatz |
+ | sonstige betriebliche Erträge | + | sonstige betriebliche Erträge |
- | Materialaufwand | ||
= |
Rohergebnis
| = |
Rohergebnis
|
2Das Wahlrecht zielt primär auf die Nichtoffenlegung der Umsatzerlöse, wird indes bereits für den Erstellungsprozess erlaubt. Dieses „Verheimlichungspotenzial“ steht allerdings u. E. unter dem Vorbehalt spezialgesetzlicher weiterer Informations- und Auskunftsrechte von Gesellschaftern (→ § 274a Rz. 7). Streitig ist, ob sich der Betriebsrat mit der Vorlage einer verkürzten GuV zufrieden geben muss (→ § 267 Rz. 26). U. E. muss dies der Betriebsrat nicht, da er Auskunftsrechte über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens hat; dazu gehört insbesondere auch eine Information über die Umsatzerlöse des abgelaufenen...