NWB Kommentar Bilanzierung
12. Aufl. 2021
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§ 239 Führung der Handelsbücher
Eisele, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 7. Aufl., München 2002; Fröhlich/Heese, Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der rechnungslegungsbezogenen Informationssysteme im E-Business, WPg 2001 S. 589; Lange/Regnier, Die Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland, DB 2009 S. 1256; Schuppenhauer, Grundsätze ordnungsmäßiger Datenverarbeitung im Rechnungswesen, WPg 2000 S. 128; Zepf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996 S. 1259.
I. Überblick
1In § 239 HGB werden die gesetzlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in verschiedener Hinsicht konkretisiert. Die Anweisungen sind dabei teilweise zirkulär, wenn in Abs. 4 Satz 1 bezüglich des angewandten Buchführungssystems wieder auf die GoB zurückverwiesen wird; vor allem sind die Anforderungen aber nicht sehr weitgehend. Diese Zurückhaltung ist sinnvoll, weil im Rahmen einer Gesetzesnorm die Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten von Buchführungssystemen nie auch nur einigermaßen vollständig vorgegeben werden kann.
II. Lebende Sprache und Abkürzungen (Abs. 1)
2Bei der Führung der Handelsbücher und sonstigen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bed...