Aufwendungen für Instandsetzungs-
und Modernisierungsaufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten
i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG
Leitsatz
(1) Bei der Prüfung, ob die Aufwendungen für Instandsetzungs-
und Modernisierungsaufwendungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten
i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG führen, ist bei einem aus
mehreren Einheiten bestehenden Gebäude dann auf das Gebäude insgesamt
abzustellen, wenn das Gesamtgebäude nicht in unterschiedlicher Weise
genutzt wird und somit nicht in verschiedene Wirtschaftsgüter aufzuteilen
ist.
(2) Hierbei kommt es nicht auf die frühere Nutzung durch
den Veräußerer oder die ursprünglich vom Kläger beabsichtigte Nutzung
der ehemaligen Praxisräume zu fremdbetrieblichen Zwecken an, sondern
entscheidend ist, dass nach der Änderung der Zweckbestimmung für
das Nebenhaus alle Gebäudeteile zur Wohnvermietung genutzt werden und
und der Steuerpflichtige tatsächlich nie eine gewerbliche Vermietung
oder gewerbliche Nutzung vorgenommen hat.
Fundstelle(n): BB 2021 S. 1456 Nr. 24 BBK-Kurznachricht Nr. 23/2020 S. 1110 DStR 2021 S. 6 Nr. 18 DStRE 2021 S. 655 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2020 S. 895 DAAAH-61818
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 15.07.2020 - 3 K 1215/19
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