Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2020
Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2020 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.
Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2020 sind im Internet eingestellt. Die Formulare für 2020 stehen in einer Formulardatenbank unter der Internetadresse https://www.formulare-bfinv.de in der Rubrik Formularcenter/Steuern/Wohnungsbauprämie als ausfüllbare Formulare bereit.
Anlage 1
für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG)
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Anlage 2
für andere prämienbegünstigte Aufwendungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2
bis 4 WoPG)
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BMF v. - IV C 5 - S
1961/19/10002 :002
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 942
RAAAH-61592