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BMF - IV C 6 -S 1301 Rum - 7/97 BStBl 1997 I 863

DBA-Rumänien; Steuerliche Behandlung rumänischer Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Die rumänische Offene Handelsgesellschaft-Societate in nume colectiv (S.N.C.)-und Kommanditgesellschaft-Societate in Comandita Simpla (S.C.S.)-sind nach rumänischem Handelsrecht juristische Personen. Die Gewinne dieser Gesellschaften unterliegen der rumänischen Körperschaftsteuer. Auf die Gewinnausschüttungen wird eine Kapitalertragsteuer erhoben, mit der die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Anteilseigners auf die Gewinnausschüttung abgegolten ist. Diese Behandlung erfolgt bei in Rumänien ansässigen und nichtansässigen Anteilseignern gleichermaßen.

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind bei der Besteuerung der vorgenannten rumänischen Personengesellschaften und deren Gesellschaftern folgende Grundsätze zu beachten:

  1. Eine Beteiligung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person an einer rumänischen S.N.C. oder S.C.S. wird nach deutscher Rechtswertung als ein in Rumänien ansässiges Unternehmen dieser Person im Sinne des Artikels 7 DBA-Rumänien behandelt. Die dem inländischen Gesellschafter zuzurechnenden Gewinnanteile werden gem. Artikel 19 Abs. 1 Buchstabe a DBA-Rumänien unter Beachtung des Progressionsvorbehalts von der Bemess...

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BMF v. 01.10.1997 - IV C 6 -S 1301 Rum - 7/97

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