Online-Nachricht - Mittwoch, 21.10.2020

Corona | Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg (BMF)

Das BMF hat eine neue Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg veröffentlicht (-LUX/19/10007 :002).

Die neue, am in Kraft getretene Verständigungsvereinbarung ersetzt die Verständigungsvereinbarung v. (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.4.2020) und erweitert die im Hinblick auf die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie getroffenen Vereinbarungen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Zudem wurde vereinbart, dass die Verständigungsvereinbarung bis mindestens Ende 2020 gilt. Sie verlängert sich nach dem automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Hinweis:

Das Schreiben mit der Verständigungsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAH-61527