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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 EG 506/20

Leitsatz

Leitsatz:

Bei mehrmaligem Wechsel eines Abzugsmerkmals im Bemessungszeitraum ist der Elterngeldberechnung dasjenige Merkmal zugrunde zu legen, das in mehr Monaten gegolten hat als jedes andere Merkmal für sich genommen. Die Änderung von Steuerklasse 4 mit Faktor in Steuerklasse 4 ohne Faktor stellt eine Änderung in den Abzugsmerkmalen für Steuern nach § 2e BEEG dar.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 15 Nr. 51
DStR 2021 S. 1311 Nr. 22
OAAAH-61366

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.07.2020 - L 11 EG 506/20

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