BMF - IV C 5 - S 2361/19/10008 :002 BStBl 2020 I S. 1068

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2021 - Anlage 1 - und

  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2021 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -

bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags. Die Programmablaufpläne berücksichtigen außerdem die für 2021 vorgesehenen Anpassungen

  • des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.744 Euro),

  • der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,

  • der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 4.194 Euro bzw. 8.388 Euro),

  • der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 58.050 Euro),

  • beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,3 %),

  • der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung - BBG West - (Anhebung auf 85.200 Euro) und der Beitragsbemessungsgrenze Ost - BBG Ost - (Anhebung auf 80.400 Euro).

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ hingewiesen.

Anlage 1: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2021 - Stand: (endgültig)

Datei öffnen

Anlage 2: Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2021 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Stand: (endgültig)

Datei öffnen

BMF v. - IV C 5 - S 2361/19/10008 :002


Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 1068
DStR 2020 S. 6 Nr. 47
GAAAH-61321