Verfolgung von Auskunfts- und Löschungsansprüchen hinsichtlich von der Steuerfahndung im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens gespeicherter personenbezogener Daten
Verwaltungsrechtsweg
Leitsatz
1. Die Frage, welcher Rechtsweg gegeben ist, ist aufgrund des Sachvortrags des Klägers nach der Rechtsnatur seines Klagebegehrens
zu entscheiden.
2. Für die Verfolgung von Auskunfts- und Löschungsansprüchen im Hinblick auf von einer Steuerfahndungsstelle im Rahmen eines
steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gespeicherte personenbezogene Daten ist der Finanzrechtsweg nicht eröffnet.
3. Auskunfts- und Löschungsansprüche, die nicht auf Vorschriften der AO, sondern auf datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen
nach dem BDSG beruhen, stehen nicht mit der Verwaltung von Abgaben in Zusammenhang. Sie sind bereichsübergreifend und folglich
als außersteuerliche Ansprüche ausgestaltet. Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts im Verwaltungsrechtsweg
zu entscheiden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): PStR 2021 S. 251 Nr. 11 YAAAH-61286
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 30.09.2019 - 10 K 1493/19
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