Gewinn aus der Veräußerung von Managementbeteiligungen
Leitsatz
Der Gewinn aus der Veräußerung von Kommanditanteilen an einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft (sog. Managementbeteiligung)
ist kein als Arbeitslohn zu qualifizierender geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer die Anteile zu marktüblichen Konditionen
erworben und weiterveräußert hat.
Die bei Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen üblichen und dem Schutz vor Überfremdung dienenden Verfügungsbeschränkungen stehen
der wirtschaftlichen Inhaberschaft an den Kommanditanteilen als Grundlage einer vom Arbeitsverhältnis unabhängigen Erwerbsgrundlage
nicht entgegen.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2021 S. 28 Nr. 1 UAAAH-61283
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 31.10.2019 - 9 K 1136/17 L
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