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BMF - IV B 7 - S 2742 - 57/96 BStBl 1997 I S. 112

Risikogeschäfte durch den Gesellschafter-Geschäftsführer für Rechnung der Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG); - (BStBl 1997 II S. 89)

Im (BStBl 1997 II S. 89) hat der BFH zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Übernahme von Risikogeschäften durch eine GmbH Stellung genommen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist bei der Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils folgendes zu beachten:

  1. Im Urteilsfall hat der BFH die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung nur unter dem Gesichtspunkt des Verzichts der GmbH auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer geprüft. Nach Auffassung des BFH löst die Übernahme von Risikogeschäften (hier Goldoptionen) auch im Verlustfall bei einer Zweipersonen-GmbH (im Urteilsfall Mutter und Sohn) keinen Schadensersatzanspruch nach § 43 GmbH-Gesetz gegenüber dem Geschäftsführer aus, wenn die Gesellschafter dem Abschluss des Risikogeschäftes zugestimmt hatten. Eine verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichtgeltendmachung einer Schadensersatzforderung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer kommt in diesem Fall nicht in Betracht.

  2. Zu der Frage, ob bereits der infolge der Übernahme des Risikogeschäfts (z. B. Optionen, D...

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BMF v. 19.12.1996 - IV B 7 - S 2742 - 57/96

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