Kommentar zum Steuerberatungsgesetz
4. Aufl. 2020
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§ 168 Inkrafttreten des Gesetzes
Die Regelung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung, die am verkündet wurde u. daher mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am in Kraft getreten ist (BGBl 1961 II S. 301). Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 166 Abs. 2 a. F. (vgl. dort Rz. 1) war bereits der . Letzteres sollte eine möglichst frühzeitige Abwicklung u. Überleitung der Organisationen ermöglichen, denen das StBerG die Rechtsgrundlage entzog bzw. auf eine neue Grundlage stellte. Das Inkrafttreten der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.