Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 153

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)
Fünfter Unterabschnitt: Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften

I. Allgemeines

1Die wichtigsten Bestimmungen über den Aufbau der Berufsgerichtsbarkeit des steuerberatenden Berufs sind bereits in den §§ 95 - 152 enthalten.

2Das berufsgerichtliche Verfahren ist weitgehend dem Gang des Strafverfahrens nachgebildet; ähnlich wie das Anwaltsgerichtsverfahren der BRAO u. das Disziplinarverfahren des Beamtenrechts.

3Dennoch ist das berufsgerichtliche Verfahren kein Strafverfahren, so dass insbes. die StPO nur sinngem. angewandt werden kann, d. h. nur insoweit, als nicht der besondere Charakter des berufsgerichtlichen Verfahrens entgegensteht.

4Diesem Prinzip hat § 153 Rechnung getragen. Er enthält deshalb eine Generalklausel über die „ergänzende Anwendung" des GVG, der StPO u. des GKG auf das berufsgerichtliche Verfahren. Ergänzende Anwendung bedeutet zunächst, dass diese Gesetze nur insoweit für das berufsgerichtliche Verfahren herangezogen werden können, als das StBerG keine eigene abschließende Regelung des in Betracht kommenden Regelungskomplexes vorsieht.

5Enthält es allerdings eine Vorschrift, die spezielle Bereiche dieses Regelungskomplexes nicht erfasst, so können die vorgenannten Gesetze ergänzend a...

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