Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 77 Vorstand

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Kleine-Cosack, Kammerinterne Demokratiedefizite, NWB 9/19 S. 588.

I. Vorstand der Steuerberaterkammern

1Das entscheidende Organ einer StBK ist der Vorstand.

1. Gesetzliche Ausgestaltung

2Allerdings enthält das Gesetz lediglich in § 77 die beiden Aussagen, wonach der Vorstand von den Mitgliedern gewählt wird u. nur wählbar ist, wer persönliches Mitglied der Kammer ist.

3Dies steht im Gegensatz zu der BRAO (§§ 63 - 77), die detaillierte Regeln zur Zusammensetzung u. Wahl des Vorstandes enthält, wie auch zur Voraussetzung u. zum Ausschluss der Wählbarkeit u. zur Wahlperiode sowie zur Beschlussfassung.

4Dennoch ist § 77 Satz 1 zu entnehmen, dass der Vorstand als notwendiges Organ der StBK anzusehen ist, dem die grds. Aufgabe der Selbstverwaltung übertragen ist. Der Vorstand vertritt die Kammer u. führt ihre Geschäfte. Die im Rahmen seiner Zuständigkeit gefassten Beschlüsse sind Beschlüsse der von ihm geführten StBK. Aus § 76 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich, dass das Gesetz grds. von der Zuständigkeit des Gesamtvorstandes ausgeht.

5Da die Regeln des Gesetzes nur wenige Vorgaben für den Vorstand statuieren, müssen diese durch die von der Kammer selbst gegebene Satzung ausgefüllt werden. Insbesonde...

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