Online-Nachricht - Mittwoch, 14.10.2020

Einkommensteuer | Veräußerung eines Mitunternehmeranteils (FG)

Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entsteht im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt ().

Sachverhalt: Streitig ist die Höhe eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils.

Das FG führte aus:

  • Entstehung des Veräußerungsgewinns ist der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Nicht relevant ist die Fälligkeit des Kaufpreises.

  • § 6 EStG gilt nur für die Ermittlung des laufenden Gewinns.

  • Die in Geld bestehende Gegenleistung für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist grundsätzlich mit dem Nominalwert als Veräußerungspreis anzusetzen.

  • Die Aufteilung der zinslos gestundeten Kaufpreisforderung in einen Kapital- und einen Zinsanteil kommt nicht in Betracht, wenn die Vertragsparteien den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung weitgehend offengelassen haben.

Revision ist nicht zugelassen.

Quelle: ; NWB Datenbank (JT)

Fundstelle(n):
HAAAH-60781