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BMF - S 2176 BStBl 1996 I 1194

§ 6a EStG Bewertung von Pensionsrückstellungen; Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes vom (BGBl. I S. 1461)

Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom (a. a. O.) werden die Altersgrenzen, ab denen eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, neu geregelt. Diese Neuregelung wirkt sich bei der Festlegung des Pensionsalters nach Abschnitt 41 Abs. 13 EStR 1993 aus. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu folgendes:

Bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsanwartschaft ist weiterhin grundsätzlich das vertraglich vereinbarte Pensionsalter zugrunde zu legen (R 41 Abs. 13 Satz 1 EStR 1993). Der Steuerpflichtige hat daneben wie bisher die Möglichkeit, auf ein späteres Pensionsalter abzustellen (erstes Wahlrecht).

Mit Rücksicht auf § 6 Betriebsrentengesetz kann bei der Ermittlung des Teilwerts der Pensionsanwartschaft außerdem anstelle des vertraglich vereinbarten Pensionsalters als Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls der Pensionszeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angenommen werden (zweites Wahlrecht). Aufgrund des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes gilt als frühest...

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BMF v. 30.10.1996 - S 2176

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