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Einkommensteuer | Steuerbefreiung und Lohnsteuerpauschalierung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für Elektrofahrzeuge
Das BMF hat sich in seinem Schreiben v. ausführlich zur Anwendung der Steuerbefreiung für den vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Vorteil des elektrischen Aufladens eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs nach § 3 Nr. 46 EStG und der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG geäußert.
Das BMF-Schreiben ist im Wesentlichen (vorbehaltlich der Tz. 23 und 24 zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens) für den Zeitraum v. bis zum (§ 52 Abs. 4 Satz 14 und Abs. 37c EStG) anzuwenden.