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LSG Hessen Beschluss v. - L 3 U 150/18

Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Außenmeniskuskorbhenkelrisses rechts als weiteren Gesundheitserstschaden (Primärschaden) des Arbeitsunfalls der Klägerin vom 19. März 2013 sowie um Leistungen der Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation für die Zeit über den 25. März 2013 hinaus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAH-60124

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Beschluss v. 11.09.2020 - L 3 U 150/18

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