Verfahrensrecht | u.a. Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und Billigkeitsmaßnahmen (gleich lautende Erlasse)
Im Hinblick auf das (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 5.10.2020) wurden u.a. die Zuständigkeiten für Stundungen Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und beim Verzicht auf Mittelbehörden angepasst (gleich lautende Erlasse v. - 3-S033.6/18).
In den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder werden die folgenden Punkte geregelt:
Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG
Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 227 AO, § 234 Abs. 2 und § 237 Abs. 4 AO
Zuständigkeit für das Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO
Zuständigkeit beim Verzicht auf Mittelbehörden (§ 2a FVG)
Zuständigkeitsgrenzen
Ablehnung von Anträgen
Vorlage von Anträgen
Die Erlasse sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB SAAAH-59980