Online-Nachricht - Montag, 05.10.2020

Verfahrensrecht | u.a. Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und Billigkeitsmaßnahmen (gleich lautende Erlasse)

Im Hinblick auf das (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 5.10.2020) wurden u.a. die Zuständigkeiten für Stundungen Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen und beim Verzicht auf Mittelbehörden angepasst (gleich lautende Erlasse v. - 3-S033.6/18).

In den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder werden die folgenden Punkte geregelt:

  • Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG

  • Zuständigkeit für Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163, 227 AO, § 234 Abs. 2 und § 237 Abs. 4 AO

  • Zuständigkeit für das Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO

  • Zuständigkeit beim Verzicht auf Mittelbehörden (§ 2a FVG)

  • Zuständigkeitsgrenzen

  • Ablehnung von Anträgen

  • Vorlage von Anträgen

Hinweis:

Die Erlasse sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAH-59980