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FG Bremen Urteil v. - 1 K 220/18 (5)

Gesetze: EStG § 16 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 12

Entstehen des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

zinslos gestundete Kaufpreisforderung

Leitsatz

1. Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils entsteht im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt.

2. § 6 EStG gilt nur für die Ermittlung des laufenden Gewinns.

3. Die in Geld bestehende Gegenleistung für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist grundsätzlich mit dem Nominalwert als Veräußerungspreis anzusetzen.

4. Die Aufteilung der zinslos gestundeten Kaufpreisforderung in einen Kapital- und einen Zinsanteil kommt nicht in Betracht, wenn die Vertragsparteien den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung weitgehend offengelassen haben.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2021 S. 5
DStR 2021 S. 6 Nr. 8
DStRE 2021 S. 272 Nr. 5
VAAAH-59953

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FG Bremen, Urteil v. 10.09.2020 - 1 K 220/18 (5)

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