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Vorweggewinne bei einer Komplementär-GmbH
Änderungsbedarf bei Gesellschaftsverträgen aufgrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung
Die Gewinnverteilung bei einer GmbH & Co. KG, deren steuerliche Folgen und das Verhältnis von GmbH & Co. KG, GmbH und Kommanditisten gehören zu den durchaus anspruchsvolleren Themen in der Berufspraxis. Der BFH hat jetzt mit der Entscheidung vom - IV R 11/18, positiv formuliert, Bewegung in die seit langer Zeit bewährte Betrachtungsweise gebracht. In vermutlich nicht wenigen Fällen müssen als Folge die Gesellschaftsverträge angepasst werden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Zweistufige Gewinnermittlung
Die steuerliche Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften und somit auch bei der GmbH & Co. KG findet zweistufig (additiv) statt:
In der ersten Stufe wird das steuerliche Gesamthandsergebnis der GmbH & Co. KG ermittelt.
In der zweiten Stufe muss das Ergebnis der Sonderabschlüsse („Sonderbilanzen“) zugerechnet werden, z. B. die Tätigkeitsvergütungen an die Mitunternehmer.
Die Zusammenfassung der Ergebnisse auf der ersten Stufe – steuerlicher Gesamthandsgewinn – und der zweiten Stufe – Gewinn der Sonderabschlüsse – ergibt das steuerliche Ergebnis der Mitunternehmerschaft.
II. Das
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