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Lexikon - Stand: 15.03.2024

Erstattungszinsen

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Erstattungszinsen fallen immer dann an, wenn eine Überzahlung an das Finanzamt vorliegt und ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Sie führen beim Steuerpflichtigen zu steuerpflichtigen Einnahmen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Vermögensgegenstände
1500
Sonstige Vermögensgegenstände
1549
Körperschaftsteuerrückforderung
1791
Umsatzsteuer frühere Jahre
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2107
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig
2108
Zinsaufwendungen §§ 234 bis 237 AO nicht abzugsfähig
2105
Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig
2111
Zinsaufwendungen §§ 234 bis 237 AO abzugsfähig
Steuern vom Einkommen und Ertrag
2200
Körperschaftsteuer
2204
Körperschaftsteuererstattungen für Vorjahre
2213
Kapitalertragsteuer 25 %
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2653
Zinserträge § 233a AO und § 4 Abs. 5b EStG, steuerfrei
2657
Zinserträge § 233a AO, steuerpflichtig
2658
Zinserträge § 233a AO, steuerfrei (Anlage GK KSt)
Umsatzerlöse
8955
Umsatzsteuervergütungen

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige Vermögensgegenstände
1300
Sonstige Vermögensgegenstände
1450
Körperschaftsteuerrückforderung
1425
Umsatzsteuerforderungen frühere...

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