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BMF - S 2134 BStBl 1993 I 678

Ertragsteuerliche Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen


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 Zu der Frage, wann ein im Eigentum des Grundeigentümers stehender
 Bodenschatz als Wirtschaftsgut entsteht und ob ein solches
 Wirtschaftsgut dem Betriebs oder Privatvermögen zuzuordnen ist, nehme
 ich nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie
 folgt Stellung:
 
 1. Bergrechtliche Einteilung der Bodenschätze
 
    Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind Bodenschätze entweder bergfrei
    oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Zur Gewinnung
    bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem Bundesberggesetz einer
    Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der
    jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur
    Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden
    Bodenschätze aus dem Inhalt des Grundeigentums selbst (§§ 903, 93,
    94 BGB). Die im Eigentum des Grundeigentümers stehenden
    Bodenschätze gehören entweder zu den grundeigenen Bodenschätzen im
    Sinne des Bundesberggesetzes, deren Abbau dem Bergrecht unterliegt,
    oder zu den sonstigen Grundeigentümerbodenschätzen, auf die das
    Bundesberggesetz keine Anwendung findet.
 
    Ob ein Bodenschatz bergfrei oder grundeigen ist, bestimmt sich nach
    dem Bundesber...



































BStBl 1990 II S. 317






























BStBl 1983 II S. 106
















































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BMF v. 09.08.1993 - S 2134

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