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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 11 VG 7/20

Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) nach einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 90.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAH-59532

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.08.2020 - L 11 VG 7/20

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