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Einkommensteuer; hier: Kinderbetreuungskosten (§ 33c EStG)
Der -(BStBl II S. 814) entschieden, daß Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile (§ 33c Abs. 1 EStG) nicht um die zumutbare Belastung i.S. des § 33 Abs. 1 und Abs. 3 EStG zu kürzen sind. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieses Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.