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FG Köln Urteil v. - 15 K 609/18 EFG 2020 S. 1621 Nr. 21

Gesetze: FGO § 102; EStG § 34c

Arbeitslohn: Auslandstätigkeitserlass

Freistellung von Arbeitslohn nach § 34c EStG i. V. m. dem Auslandstätigkeitserlass

Leitsatz

Es ist i.S. des § 102 FGO nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung den Arbeitslohn für die IT-Beratungstätigkeit eines Stpfl. beim Aufbau einer Zweitmarke für ein bestehendes Kommunikationsnetz nach dem geltenden Auslandstätigkeitserlass nicht „als Anlagenbau im weiteren Sinne” von der Besteuerung freistellt.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 6 Nr. 6
DStRE 2021 S. 331 Nr. 6
EFG 2020 S. 1621 Nr. 21
IWB-Kurznachricht Nr. 22/2020 S. 898
PIStB 2020 S. 337 Nr. 12
KAAAH-59384

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FG Köln, Urteil v. 19.06.2020 - 15 K 609/18

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