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Track 02-04 | Outplacement-Beratung: Arbeitgeber sollten kleinliche Sichtweise der Verwaltung nicht akzeptieren
Die steuerliche Behandlung von Outplacement-Beratungsleistungen ist auf der Ebene der Lohnsteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörtert worden. Eine Outplacement-Beratung erfolgt demnach nicht aus einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse und führt bei den jeweiligen Arbeitnehmern zu Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 19 EStG für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers soll nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen.
Die steuerliche Behandlung von Beratungsleistungen im Rahmen des sog. Outplacement ist auf der Ebene der Lohnsteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erörtert worden. Leider gibt es hierzu noch keine offizielle Anweisung der Finanzverwaltung. Es ist aber durchgesickert, auf welches Ergebnis sich die Referatsleiter geeinigt haben. Wir bringen Sie jetzt auf den neuesten Stand.
Outplacement kommt ursprünglich aus den USA, hat sich aber längst in Deutschland etabliert. Viele Unternehmen bieten auch hierzulande ausscheidenden Mitarbeitern eine professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung an, bis hin zum Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Arbeitgeber. Und...