Online-Nachricht - Montag, 21.09.2020

Gesetzgebung | Änderung DBA Finnland Deutschland (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am dem Gesetz zu dem Protokoll vom zur Änderung des Abkommens vom zwischen der BRD und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zugestimmt.

Hintergrund: Mit dem Gesetz soll das Abkommen mit der Republik Finnland ratifiziert werden. Dieses Abkommen soll dazu dienen, dass zukünftig in Finnland auf Einkünfte und Vermögen deutscher Steuerpflichtiger keine finanziellen Steuern erhoben werden. Außerdem sollen hierdurch Doppelbesteuerungen vermieden und Steuerverkürzungen verhindert werden.

Das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales InstrumentMLI) vom wurde am von der BRD unterzeichnet. Ziel ist es, in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit einem einzigen völkerrechtlichen Abkommen die abkommensbezogenen Empfehlungen des gemeinsamen Projekts der OECD und G20 zur Gewinn - kürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“ – BEPS) – insbesondere des Mindeststandards in Aktionspunkt 6 (Vermeidung von Abkommensmissbrauch) und 14 (Verbesserung der Streitbeilegung) – umzusetzen.

Zur Änderung des DBA Finnalnd Deutschland:

  • Durch die Erweiterung des Titels und der Präambel wird entsprechend dem BEPS-Mindeststandard ausgedrückt, dass sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen.

  • In dem Abkommen wird das gegenseitige Verständnis darüber festgehalten, dass das DBA der Anwendung der nationalen Missbrauchsregelungen beider Staaten nicht entgegensteht. Zudem wurde die dem BEPS-Mindeststandard entsprechende Missbrauchsvermeidungsklausel, die auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellt („Principal Purposes Test“ – PPT), aufgenommen.

Hinweis

Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf (Drucksache 19/19385) unverändert zugestimmt.

Quelle: BundesratKOMPAKT (JT)

Fundstelle(n):
IAAAH-58793