Erfordernis eines Verfahrens der einheitlichen und gesonderten Feststellung; Einkunftserzielung als Mitunternehmer an Photovoltaikanlage
Leitsatz
Im Streitfall ist das Erfordernis der Entscheidung in einem Feststellungsverfahren offenkundig. Entscheidend ist, ob die Stpfl.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb jeweils aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG oder als
Mitunternehmer gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG erzielen. Nur wenn unzweifelhaft ist, dass die Klägerin und der Kläger
jeweils als Einzelgewerbetreibende den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht haben, scheidet die Durchführung eines
Feststellungsverfahrens aus. Im Streitfall sprechen gewichtige Gesichtspunkte für die Erzielung der Einkünfte als Mitunternehmer.
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