Ist die mit Gesetz vom (BGBl I 2018, 2338) eingeführte (Rück-)Ausnahme vom Sonderausgabenabzugsverbot nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG gemeinschaftskonform dahingehend auszulegen, dass der Anwendungsbereich auf den inländischen Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Auslandsrenten zu erweitern ist, wenn die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV tangiert ist?
Sind inländische Beiträge zur Pflegeversicherung, soweit sie mit steuerfreien Auslandsrenten aus Luxemburg in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, aufgrund einer differenzierten Betrachtung der Vorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c EStG nach der jeweiligen Versicherungssparte als Sonderausgaben abziehbar?