Höchstbetrag; Pflegeversicherung; Sonderausgabe; Verfassung; Vorsorgeaufwendungen
Rechtsfrage
Sind die Beiträge zur freiwilligen privaten Pflegeversicherung entsprechend den Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung und den Zahlungen an die gesetzliche Pflegeversicherung als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, Nr. 3a EStG zu berücksichtigen, so dass sie sich über den Höchstbetrag i.S. des § 10 Abs. 4, Abs. 4a EStG hinaus auswirken können, weil nur so im Bedarfsfall im Pflegebereich der Leistungsumfang erhalten werden kann, der dem verfassungsrechtlich garantierten/angeordneten Sozialhilfeniveau oder Existenzminimum entspricht (vgl. Entscheidung des )?
Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b, EStG § 10 Abs 1 Nr 3a, EStG § 10 Abs 4, EStG § 10 Abs 4a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.09.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
LAAAH-58727